Sportunterricht Befreiung
Bei Krankheiten oder Verletzungen, die eine Teilnahme am Schulunterricht, aber nicht am Sportunterricht erlauben, braucht Ihr Kind eine Entschuldigung. Grundsätzlich besteht, auch bei einer Sportbefreiung, die Anwesenheitspflicht für Ihren Sohn/Ihre Tochter.
- Für Sportbefreiungen von bis zu zwei Wochen, genügt eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten.
- Für eine Sportbefreiung, welche länger als zwei Wochen andauert, benötigt die Schule eine ärztliche Bescheinigung
Bitte informieren Sie die Schule ggf. rechtzeitig über gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen Ihrer Tochter/Ihres Sohnes wie z. B. Asthma.